Admo Alto Adige/Suedtirol – O.N.L.U.S.

Associazione Donatori Midollo Osseo – Vereinigung der Knochenmarkspender – Associazion Donateures de miola

admin IL gennaio - 1 - 2008

Wozu denn “Knochenmark spenden”?

Eine Knochenmark- oder Blutstammzellentransplantation bedeutet, für viele Patienten, die an bösartigen Krankheiten des Blutes und des Immunsystems (wie Leukämie, Thalassämie, manche Autoimmunkrankheiten, angeborene Immunschwächekrankheit) leiden, die einzige Lebenshoffnung. Für den Erfolg einer Blutstammzelltransplantation, ist eine möglichst genaue Übereinstimmung der Gewebemerkmale von Spender und Empfänger wichtig. Bei Geschwistern liegt die Chance bei 1 zu 4 eine/n kompatible/n Spender/in zu finden und unter nicht Verwandten, liegt die Wahrscheinlichkeit etwa bei 1 zu 100.000.

Was sind Blutstammzellen?
Blutstammzellen (BSZ) sind Zellen die sich durch Teilung und Vermehrung erneuern und zu verschiedenen Zelltypen mit spezifischen Funktionen ausreifen können. Sie erzeugen die Zellen des Blutes und des Abwehrsystems: rote und weiße Blutkörperchen, Blutplättchen und viele andere Zellen. Sie befinden sich im Knochenmark (welches nicht mit den Rückenmark verwechselt werden darf), von dem sie durch Funktionen des Beckenkammes entnommen werden können. Sie können aber auch nach der Verabreichung eines Medikamentes, des Wachstumfaktors (GCSF), vom zirkulierenden Blut gesammelt werden.

Wie erfolgt eine Knochenmarktransplantation?
Etwa 10 Tage vor der Transplantation, wird der Patient mit einer aggressiven Chemotherapie und Ganzkörperbestrahlung behandelt, um sein krankes Knochenmark vollständig zu zerstören. Dann werden die Blutstammzellen des Spenders (aus Knochenmark so wie aus periphärem Blut) wie durch eine normale Bluttransfusion verabreicht. Das neue Knochenmark beginnt 2 – 3 Wochen nach der Transplantation weiße Blutkörperchen zu produzieren und nachträglich die anderen Blutzellen (rote Blutkörperchen und Blutplättchen), welche Trägerder Merkmale des Spenders sind.

Wer kann sich als Knochenmarkspender bewerben?

Jede Person im Alter zwischen 18 und 40 Jahren mit einem Körpergewicht von mindestens 50 kg kann Knochenmarkspender werden, natürlich vorausgesezt, dass er nicht an einer Blutkrankheit oder an anderen schweren chronischen oder Infektionskrankheiten (AIDS, Hepatitis, usw.) leidet. Man kann bis zum 55. Lebensjahr spenden.

Welcher Prozedur wird der Spender im Falle einer Kompatibilität mit einem Patienten unterzogen?

Die Tauglichkeit wird durch eine gründliche internistische Untersuchung überprüft, dann wird die Spende geplant. Es gibt 2 verschiedene Abnahmeverfahren für Blutstammzellen: vom Knochenmark oder vom zirkulierenden Blut. Die Unterschiede zwischen den zwei Spendearten sind:

BSZ aus Knochenmark BSZ aus periphärem Blut
Narkose Ja Nein
Krankenhausaufenthalt (2 Tage) Ja Nein
Wachstumsfaktor-Verabreichung Nein Ja

Die Knochenmarkentnahme erfolgt bei Vollnarkose oder Epiduralanästhesie mit einem Eingriff, der durchschnittlich 45 Minuten dauert. Durch wiederholte Punktionen der Beckenknochen wird die nötige Knochenmarkmenge entnommen. Nach der Entnahme liegt der Spender 24 Stunden unter Beobachtung im Krankenhaus, ehe er nach Hause entlassen wird. Vorsichtshalber empfiehlt man eine Ruhepause von 4-5 Tagen. Der Spender verspürt einen leichten Schmerz im Bereich der Entnahmestelle, welcher bis zum Verlassen des Krankenhauses in der Regel verschwindet. Das entnommene Knochenmark wird nach wenigen Wochen nachgebildet und der Spender hat keine gesundheitliche Beeinträchtigung. Für die Sammlung der periphären Blutstammzellen ist kein Krankenhausaufenthalt und keine Narkose notwendig, aber eine viertägige Verabreichung eines Wachstumfaktors, der den Austritt der Stammzellen aus dem Knochenmark in das periphäre Blut anregt. Dann werden die Blutstammzellen mit einem Zellseparator bei einer Prozedur die ca.3-4 Stunden dauert, gesammelt. Infolge der Stimulation können Beschwerden, wie Kopf- und Grippe-ähnliche Knochenschmerzen, auftreten, welche nach Absetzung des Wachstumsfaktors verschwinden.

Wie wird man Knochenmarkspender ?

Um Knochenmarkspender zu werden, muss man sich einer Blutabnahme unterziehen (wie bei einer üblichen Blutprobe) und eine Einwilligungserklärung zur Eintragung in das Italienische Register der Knochenmarkspender (IBMDR) unterschreiben. Man braucht keine ärztliche Bewilligung. Die Ergebnisse der Proben werden dann in einem auf regionaler und nationaler Ebene verwalteten Archiv, elektronisch gespeichert. Das Archiv ist, unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen, mit 53 internationalen Registern verbunden. Nach Feststellung einer ersten Kompatibilität mit dem Patienten, wird der Spender zur Durchführung weiterer Blutproben eingeladen, um den Verträglichkeitsgrad immer genauer zu bestimmen. Meistens ist der ausgewählte Spender, in den internationalen Registern der einzige mit jenem Patienten kompatibel. Die bei der ersten Blutabnahme unterzeichnete Erklärung ist lediglich von moralischer Bedeutung. In der Tat, wenn die Kompatibilität und die Tauglichkeit des Spenders bestätigt sind, wird er noch einmal nach seiner Einwilligung gefragt.

Der Schutz des Knochenmarkspenders


Das Gesetz n.52 vom 6/3/2001, das dank dem Einsatz des ADMO verabschiedet wurde, erkennt das Italienische Register der Knochenmarkspender (IBMDR) an, sieht die Bezahlung der Abwesenheitszeiten für die Durchfürung der Analysen für die Spende vor, und schützt den/die Knochenmarkspender/in als solche in jeder Hinsicht.
Der/die Knochenmarkspender/in kann, mehr als andere Spender, das Bewußtsein haben, durch seine/ihre Bereitwilligkeit, zum Versuch das Leben einer ganz bestimmtem Person, sehr oft eines Kindes, beitragen zu können.


Die ADMO-Vereinigung steht gerne für jede weitere Information bedingungslos zur Verfügung.

ADMO Alto Adige Südtirol “Altes Rathaus zu Gries”
Grieserplatz 18 – 39100 Bozen
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Wenn Sie uns helfen wollen, rufen Sie uns bitte an !!!

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Sparkasse der Provinz Bozen Niederlassung Bozen Sparkassenstrasse N° 16 – 39100 BOZEN

IBAN: IT11 L 06045 11600 000000582000

Für Informationen über die Knochenmarkspende und für eine eventuelle
Vormerkung zur HLA-Typisierung können Sie sich an die Blutbank des
nächstgelegen Krankenhauses wenden:

Ort Tel. Bezugsperson
Bozen 0471 908290 Dr. Cinzia Vecchiato Dr. Oswald Prinoth
Brixen 0472 812111 Dr. Martin Ogriseg
Bruneck 0474 581111 Dr. Agnes Mayr
Meran 0473 263333 Dr. Manfred Mitterer
Innichen 0474 917111 Dr. Gottfried Kühebacher
Schlanders 0473 738111 Dr. Karl Egger
Sterzing 0472 774111 Dr. Franz Ploner

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